Die AfD-Kläger aus dem Hamburger Landesvorstand Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf, Krzysztof Walczak und Dr. Dr. Joachim Körner haben wie angekündigt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag gegen die vor wenigen Tagen eingeführte Hot-Spot-Regelung eingereicht. Die Antragsteller bestreiten konkret, dass in Hamburg eine Überlastung der Krankenhäuser drohe. Damit fehlt es an der vom Infektionsschutzgesetz verlangten Rechtfertigung für umfassende Maskenpflichten in Innenräumen sowie die 2G-Plus-Regel in Tanzlustbarkeiten.
Hierzu der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Hamburg, Krzysztof Walczak:
„Während die FDP bizarre Debatten auf ihrem Parteitag darüber führt, ob es in einem Rechtsstaat rechtsstaatlich ist, staatliche Maßnahmen von Gerichten überprüfen zu lassen, liefert die AfD als Freiheitspartei wie versprochen. Wir haben unter Hochdruck einen Eilantrag ausgearbeitet, in dem überzeugend dargelegt wird, warum Hamburg kein Hotspot ist: Sowohl die Hospitalisierungsinzidenz als auch die Belegung der Normal- und Intensivstationen zeigen, dass Hamburg im bundesweiten Vergleich kein Hot Spot, sondern ein Cold Spot ist.
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand, doch wir empfinden es als unsere Pflicht, das Handeln von Senat und Bürgerschaft einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen. Das ist im Rechtsstaat der richtige Weg, wenn man so wie wir der Überzeugung sind, dass ein Rechtsbruch stattfindet. Des Weiteren kommen so endlich alle Argumente auf den Tisch, weil der Senat sich gegen unseren Antrag mit allem verteidigen muss, was er hat. Bei den häufig nichtssagenden Erklärungen des Senats im Verfassungsausschuss ist allein dieser Umstand ein Dienst an der Demokratie.“