Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den AfD-Eilantrag gegen die Hotspot-Regelung abgelehnt. Das Gericht führte im Wesentlichen aus, dass dem Senat bei der Anwendung der Hotspot-Regelung gemäß § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei.
Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Hamburg, Krzysztof Walczak:
„Die Entscheidung ist nicht überzeugend. Das Gericht zieht sich darauf zurück, dass dem Senat ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Damit bestätigt sich leider erneut, dass die Hamburger Gerichte äußerst zurückhaltend bei der rechtsstaatlichen Kontrolle von Corona-Maßnahmen sind. Für diese Hamburgensie fehlt mir jedes Verständnis. Wenn wie in Hamburg die Realität gegen einen Hotspot spricht und daher fraglich ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortführung der Corona-Maßnahmen vorliegen, kann man sich nicht in solche Leerformeln flüchten. Das Gericht muss sich die Frage gefallen lassen, warum es anders als Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern eine derart regierungsnahe Rechtsprechung für den Senat an den Tag legt. Wir werden nun in den nächsten Tagen prüfen, ob wir Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht erheben.“