Der von Mitgliedern des AfD-Landesvorstandes eingebrachte Eilantrag gegen den Hamburger Corona-Hotspot geht in die zweite Runde. Noch heute wird eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags am Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.
Zuvor ist bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht sich nicht einig über das Ausmaß der zulässigen gerichtlichen Kontrolle ist. Während der AfD-Antrag mit Verweis auf einen nahezu unbeschränkten Einschätzungsspielraum des Senats von der fünften Kammer verworfen wurde, hat die zweite Kammer des VG den Eilantrag einer Tanzschule erst nach umfassender Kontrolle der Hotspot-Regeln verworfen.
Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Hamburg, Krzysztof Walczak:
„Das Verwaltungsgericht ist sich nicht einmal einig, wie weit man die Hotspot-Regeln einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann. Dieses Chaos zeigt, wie kritikwürdig die regierungsnahe Rechtsprechung des Hamburger Verwaltungsgerichts ist, wenn man sich nicht einmal auf dem gleichen Gerichtsflur über fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze einig ist.
Wir sind so wie die zweite Kammer der Meinung, dass die Frage nach einer drohenden Überlastung der Hamburger Kliniken keiner Schmalspur-Kontrolle unterliegen darf. Die Inzidenzzahlen gehen weiter nach unten, in den Hamburger Kliniken herrscht noch immer mehr Ruhe als in anderen Bundesländern. Eine gründliche Kontrolle durch das Oberverwaltungsgericht kann nur zu einem Schluss kommen: Hamburg ist kein Hotspot!“