„Unverzeihlich“ und „Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden.“ Mit diesen Äußerungen kritisierte Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) im Februar 2020 die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten Thüringens. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass ihre Kritik verfassungswidrig war. Sie verstieß gegen das Neutralitätsgebot.
Dazu der AfD-Landeschef Dirk Nockemann:
„Das Urteil ist eine Klatsche für Altkanzlerin Merkel. Wir sind beruhigt, dass das Gericht klargestellt hat, dass die Verfassung auch für die Bundesregierung gilt. Der Hamburger Senat sollte die Urteilsbegründung gut studieren und auch umsetzen.“
Dazu der AfD-Landesvizechef und Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf:
„Eine Kanzlerin, die eine demokratische Wahl rückgängig machen will, weil ihr das Ergebnis nicht schmeckt, handelt klar verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gibt der ehemaligen FDJ-Sekretärin eine schallende Ohrfeige. Die AfD ist einmal mehr Hüter der Verfassung und streitet für die Demokratie und das Grundgesetz.“