Alle Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien bekommen Förderung, das heißt finanzielle Mittel in dreistelliger Millionenhöhe – alle, von der Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU bis zur Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linken – alle, außer der AfD. Die Altparteien versagten bislang der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördergelder. Das verletze die politische Chancengleichheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht, und fordert ein eigenes Gesetz.
Dazu der AfD-Landesvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Das Verfassungsgericht erklärt die bisherige Praxis der Altparteien für verfassungswidrig! Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg für die AfD und ein gutes Zeichen für unsere Demokratie. Jetzt gilt es, weiter daran zu arbeiten, dass endlich die Förderung für die Desiderius-Erasmus-Stiftung kommt. Denn wer die AfD fördert, der fördert eine lebendige Demokratie.“