Der AfD-Landesvorstand hat einstimmig ein Parteiausschlussverfahren gegen Olga Petersen eingeleitet. Der entsprechende Antrag auf Parteiausschluss ist am Freitag beim Landesschiedsgericht der Partei eingereicht worden.
Seine Entscheidung stützt der Vorstand auf mehrere Gründe. Im Kern wirft der Vorstand Frau Petersen schwerwiegende Verstöße gegen die Ordnung der Partei, aber auch gegen die im AfD-Grundsatzprogramm festgeschriebenen Grundsätze vor. Die zu Tage getretenen fundamentalen Meinungsverschiedenheiten machen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Beispielhaft seien genannt:
- Frau Petersen hat mehrere Mitglieder des Landesvorstandes über ihre Teilnahme als Wahlbeobachterin in Russland getäuscht, indem sie im Vorfeld behauptete, als reine Privatperson nach Russland zu reisen. Tatsächlich gab sie sogar öffentliche Interviews, in denen sie die Wahlen als „offen, demokratisch und frei“ bezeichnete.
- Sie hat in der Vergangenheit gedroht, die Bürgerschaftsfraktion zu verlassen.
- Sie spielte eine maßgebliche Rolle beim zwischenzeitlichen Auseinanderbrechen der Harburger Bezirksfraktion.
- Eine Aufstellungsversammlung in Harburg, bei der sie absehbar von ihrer Nichtwahl ausgehen musste, versuchte Frau Petersen zuletzt durch eine eigenmächtige Absage zu vereiteln.
Außerdem hat am Montag die AfD-Bürgerschaftsfraktion den Ausschluss von Olga Petersen beschlossen. Die nunmehr sechsköpfige Fraktion behält ihren Fraktionsstatus.