In der Bürgerschaftssitzung am 8. November 2023 äußerte sich Grote in der Aktuellen Stunde zum Nahostkonflikt und attackierte dabei die AfD – nach Auffassung der AfD – unsachlich und mit unwahren Anwürfen. Der Senator sagte:
„Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD. Und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zurecht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD.“
Selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz geht nach jahrelanger Beobachtung der gesamten Partei (auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln) nicht davon aus, dass es in der AfD eine „vorherrschende antisemitische Prägung“ oder eine „antisemitische Grundtendenz“ gibt.
Dagegen klagte die AfD-Fraktion aus der vorherigen Wahlperiode vor dem Verfassungsgericht in einem Organstreitverfahren wegen Verletzung des Neutralitätsgebots durch den Innensenator Grote (Gz. HVerfG 2/24). Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Äußerungen zulässig waren.
Dazu der AfD-Landesvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Das Verfassungsgericht folgt unserer Argumentation nicht. Das ist bedauerlich, aber selbstverständlich zu akzeptieren. Leider schränkt das Hamburgische Verfassungsgericht das Neutralitätsgebot ein. Befremdlich und kaum nachvollziehbar sind allerdings einzelne Passagen des Urteils, mit denen selbst unwahre und diffamierende Aussagen des Innensenators Grote über die AfD ‚durchgewunken‘ werden. Wir bleiben dabei: Die AfD bezieht seit vielen Jahren immer wieder klare Stellung gegen Antisemitismus und tritt für Israel und jüdische Belange ein.“