Die AfD Hamburg wehrt sich juristisch gegen SPD-Finanzsenator Andreas Dressel. Es liegt erneut einen klarer Neutralitätsverstoß eines SPD-Senators vor. Im Zuge der AfD-Großveranstaltung mit Tino Chrupalla am 26.01.2025 äußerte Dressel in seiner Funktion als Senator mit Hinblick auf die von der AfD angemietete Friedrich-Ebert-Halle:
„Es sind auf jeden Fall ungebetene Gäste, die wir dort nicht gern sehen, aber die Regularien erlauben es, so lange es eine erlaubte Partei ist“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Dressel erklärte: „Wichtig ist, dass wir politisch alle klar Farbe gegen die AfD bekennen. Und das tut Hamburg sehr vorbildlich!“
Mit diesen Aussagen verletzt Andreas Dressel gegen das Neutralitätsgebot. Er verletzt das Recht der AfD auf chancengleiche Teilnahme am politischen Wettbewerb – und das inmitten der heißen Wahlkampfzeit.
Die AfD Hamburg gibt Dressel mit dem heutigen Abmahnschreiben die Gelegenheit, binnen einer Woche, bis zum 28. Februar 2025, Stellung zu nehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Falls das nicht erfolgt, wird ein Gang zum Verfassungsgericht angedroht.
Dazu der AfD-Landevizechef Dr. Alexander Wolf:
„Erneut missbraucht ein Hamburger SPD-Senator sein Amt, um gegen die AfD zu hetzen. Wir lassen uns das nicht gefallen und wehren uns hier – wie auch wiederholt gegenüber Innensenator Grote – mit allen rechtlichen Mitteln. Das Neutralitätsgebot der Verfassung ist ein hohes Gut. Das zu verletzen ist undemokratisch und eines Senators unwürdig. Wer so Hass gegen die AfD sät, bereitet den Gewalttaten der militanten Antifa den Boden.“