Der AfD-Landesverband hat vor dem Verwaltungsgericht Hamburg den Verfassungsschutz verklagt. Darin ging es um die angeblichen Erkenntnisse des Landesamtes, dass vorgeblich etwa 40 Personen dem aufgelösten Ex-„Flügel“ angehörig seien.
Das Eilverfahren wurde jetzt durch einen Vergleich beendet, den das Gericht selbst vorgeschlagen hatte. Denn das Gericht konnte aufgrund der aus Geheimhaltungsgründen in wesentlichen Teilen geschwärzt übermittelten Akten nicht hinreichend beurteilen, ob die Angabe des Geheimdienstes zutreffend oder nicht zutreffend ist.
Der Inlandsgeheimdienst hat sich dazu verpflichtet, dass die entsprechenden Textpassagen mit einer Fußnote bzw. Erklärung versehen werden, dass eben diese Zahl strittig ist und vor Gericht geklärt werden wird. Außerdem wurde der Geheimdienst verpflichtet, diesen Vergleich öffentlich zu kommunizieren. Das Drucken des im März 2021 vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2020 hat sich durch das Verfahren bis jetzt verzögert. Der Bericht muss jetzt überarbeitet werden.
Dazu der Landeschef Dirk Nockemann und Stellvertreter Dr. Alexander Wolf gemeinsam:
„Das ist ein Punktsieg für unsere Partei. Der Geheimdienst wurde vom Verwaltungsgericht in seine Schranken verwiesen. Recht und Gesetz gelten auch für den Geheimdienst. Das gibt jetzt Rückenwind für den Wahlkampf. Wir lassen uns das nicht gefallen und wehren uns mit allen rechtsstaatlichen Mitteln.“