Das Kölner Verwaltungsgericht hat gestern dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht untersagt, die Partei als Verdachtsfall zu behandeln. Allerdings ließ das Gericht ausdrücklich eine Berufung zu. Gleichzeitig erklärte der Verfassungsschutz, dass er nicht beabsichtige, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu behandeln. Behauptungen in den Medien, dass ein deutsches Gericht festgestellt habe, die AfD sei rechtsextrem, sind daher falsch.
Außerdem beobachtet der Verfassungsschutz die AfD derzeit nicht mit geheimdienstlichen Mitteln. Der entsprechende „Hängebeschluss“ des Verwaltungsgerichts, der dem Verfassungsschutz den Einsatz geheimdienstlicher Mittel gegen die AfD untersagt, ist bis auf Weiteres in Kraft.
Zudem errang die AfD einen Teilerfolg. Dem Verfassungsschutz wurde untersagt, den aufgelösten „Flügel“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu deklarieren. Und der aufgelöste „Flügel“ darf jetzt nur noch als Verdachtsfall und nicht mehr als Beobachtungsfall behandelt werden. Des Weiteren wies das Gericht die Schätzung des Verfassungsschutzes, der aufgelöste „Flügel“ umfasse insgesamt „7.000 Mitglieder“, zurück.
Dazu der Landeschef Dirk Nockemann:
„Das Urteil überrascht und enttäuscht. Es ist ein Unding, dass der Verfassungsschutz von den Altparteien für den Kampf gegen eine unliebsame Opposition benutzt wird. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden.“