Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Beschwerde von vier Mitgliedern des Hamburger AfD-Landesvorstandes gegen die Hotspot-Regelung abgewiesen. Es hat die erstinstanzliche Entscheidung im Wesentlichen bejaht.
Hierzu der stellvertretende Landesvorsitzende Krzysztof Walczak:
„Gerichtsurteile sind in unserer Rechtsordnung zwar verbindlich, aber das macht Richter trotzdem nicht unfehlbar. Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort. Eine solche Rechtsprechung stellt sich klar gegen den Geist unserer freiheitlichen Verfassung. Die Freiheit hat heute Schaden genommen.
Gegen diese Entscheidung wäre noch ein außerordentlicher Rechtsbehelf an das Bundesverfassungsgericht möglich. Aufgrund der rein einseitigen Betrachtungsweise des OVG hätten wir einen solchen auch gerne eingelegt. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass eine Entscheidung hierzu rechtzeitig vor Auslaufen der Hotspot-Regelung ergehen würde.“