Die Bezirkswahlausschüsse haben gestern über die Zulassung der Bezirkslisten und der Wahlkreislisten für die Bezirksversammlungswahlen am 9. Juni 2024 entschieden. Die Listen der AfD wurden in allen sieben Hamburger Bezirken zur Wahl zugelassen. Die Partei tritt damit flächendeckend an.
In mehreren Bezirkswahlausschüssen versuchten die Beisitzer der Linkspartei, den Wahlantritt der AfD zu verhindern. Im Bezirkswahlausschuss Hamburg-Nord kam es fast zum Eklat, als der dortige Beisitzer der Linkspartei, Olaf Walther, mit linksradikalen Hetzreden versuchte, die Nichtzulassung der AfD aus rein politischen Gründen zu erreichen. Beisitzer der SPD und der Grünen stimmten ebenfalls nicht für die Zulassung der AfD-Listen. Die Zulassung der AfD zur Wahl im Bezirk Hamburg-Nord erfolgte daher in strittiger Abstimmung allein aufgrund der Stimmen des Bezirkswahlleiters und der Beisitzer von CDU und FDP.
Bei der Wahlzulassung wird nur die Einhaltung der formalen gesetzlichen Vorgaben geprüft. Die politische Ausrichtung der Parteien ist selbstverständlich nicht Teil der Prüfung. Sämtliche eingereichten AfD-Listen waren auch formal korrekt und ohne Beanstandungen.
Dazu der Landesvizechef und Bezirkschef der AfD Hamburg-Nord, Krzysztof Walczak:
„Das war ein versuchter Anschlag der Linken auf unsere Demokratie, assistiert von SPD und Grünen. Eine politisch motivierte Nichtzulassung von Wahllisten, obwohl diese völlig korrekt und gesetzeskonform zustande gekommen sind, käme einer Abschaffung unserer Demokratie gleich.
Angesichts des Niedergangs der Linkspartei liegen dort offenkundig die Nerven blank. Der Beisitzer Olaf Walther hat bewusst gesetzeswidrig gehandelt und muss schleunigst aus dem Wahlausschuss entfernt werden. Zudem muss das Wahlzulassungsverfahren grundlegend reformiert werden, um eine parteipolitisch motivierte Einflussnahme auszuschließen. Und wäre die Linkspartei bundesweit nicht so unwichtig, dann müsste eigentlich ein Verbot geprüft werden. Politische Mitbewerber aufgrund weltanschaulicher Differenzen gar nicht erst zur Wahl zulassen zu wollen, offenbart eine aggressiv-ablehnende Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“