Laut WELT-Berichterstattung hat das Kölner Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsschutz bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vorerst untersagt, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen und zu behandeln.
Dazu der Landesvorsitzende Dirk Nockemann:
„Das ist eine Klatsche und eine schallende Ohrfeige für den Geheimdienst. Das Verwaltungsgericht bestätigt auf ganzer Linie unsere Argumentation. Es ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und die Demokratie!“
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